Beiträge zur Sozialversicherung
Dieser Leitfaden ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit der Beschäftigung und den Sozialversicherungen in der Schweiz.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Website des SECO unter folgender Adresse zu besuchen :
Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht. (o. D.). SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft.
https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht.html
Im Verlauf der Erläuterungen werden die folgenden Abkürzungen verwendet :
- • AHV : Alters- und Hinterbliebenenversicherung
• IV: Invalidenversicherung
• EO : Erwerbsausfallversicherung
• ALV : Arbeitslosenversicherung
• BVG : Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
1. AHV/IV/EO und ALV
Tätigkeit als Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer übt eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus, die mit Geld, Sachleistungen oder Dienstleistungen vergütet wird.
Alter
-
• Der weibliche Arbeitnehmer ist zwischen 18 und 64 Jahre alt.
• Der männliche Arbeitnehmer ist zwischen 18 und 65 Jahre alt.
oder
- • Der pensionierte Arbeitnehmer erhält einen Lohn von mehr als 1’400.- pro Monat oder 16’800.- pro Jahr. Die Beiträge beziehen sich auf AHV/IV/EO, aber nicht auf ALV.
Lohn
- • Ausgezahlter Lohn > 2’300.- pro Jahr
oder
- • Ausgezahlter Lohn < 2’300.- pro Jahr, wenn die angestellte Person dies beantragt
oder
- • Beschäftigung in einem Privathaushalt, bei einem Tanz- oder Theaterproduzenten, in Orchestern, bei Produzenten im phonographischen und audiovisuellen Bereich, bei Radio- und Fernsehsendern sowie in Schulen im künstlerischen Bereich.
Unterwerfung
Unterwerfung des Arbeitnehmers unter das schweizerische Sozialversicherungssystem (Hauptbedingung ist, dass sich der Arbeitsort in der Schweiz befindet)
2. Unfallversicherung
Tätigkeit als Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer übt eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus, die mit Geld, Sachleistungen oder Dienstleistungen vergütet wird.
Unterwerfung
Unterwerfung des Arbeitnehmers unter das schweizerische Sozialversicherungssystem (Hauptbedingung ist, dass sich der Arbeitsort in der Schweiz befindet)
Lohn
- • Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von mehr als 2’300.- Franken (sonst nicht obligatorisch, aber möglich)
oder
- • Beschäftigung in einem Privathaushalt, bei einem Tanz- oder Theaterproduzenten, in Orchestern, bei Produzenten im phonographischen und audiovisuellen Bereich, bei Radio- und Fernsehsendern sowie in Schulen im künstlerischen Bereich.
3. BVG (zweite Säule)
Tätigkeit als Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer übt eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus, die mit Geld, Sachleistungen oder Dienstleistungen vergütet wird.
Unterwerfung
Unterwerfung des Arbeitnehmers unter das schweizerische Sozialversicherungssystem (Hauptbedingung ist, dass sich der Arbeitsort in der Schweiz befindet)
Alter
Der Arbeitnehmer muss zwischen 18 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) sein.
Lohn
Der Lohn des Arbeitnehmers muss > 21’510.- pro Jahr betragen (wenn der Arbeitnehmer seit weniger als einem Jahr angestellt ist, wird der Lohn genommen, den er nach einem Jahr Beschäftigung verdienen würde).
Dauer der Beschäftigung
Unbefristeter Vertrag oder Vertrag mit einer Laufzeit von > 3 Monaten
Aktivität
Haupttätigkeit
4. Zusammenfassung der Beitragssätze
In Prozent des Gehalts
Quellen und weitere Informationen :
AHV/IV/EO und ALV. (o. D.). SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft. https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht/AHV_IV_EO_ALV.html
Krankheit, Unfall. (o. D.). Eidgenössische Ausgleichskasse EAK.
https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht/Unfallversicherung.html
Unfallversicherung. (o. D.). SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft. https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht/Unfallversicherung.html
Berufliche Vorsorge (zweite Säule). (o. D.). SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft. https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht/Berufliche_Vorsorge.html
Beiträge zur Sozialversicherung. (o. D.). BSV-Online. https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/ueberblick/beitraege.html
